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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Möwe-Jarren Immobilien – Stand Januar 2025

 

Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger akzeptiert, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch die Nutzung der Internetseite Möwe-Jarren Immobilien, durch direkte Kontaktaufnahme mit Möwe-Jarren Immobilien (schriftlich oder (fern-)mündlich) zu dem betreffenden Objekt bzw. Angebot, als auch bei Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer bzw. Vermieter oder aktuellen Mieter.

§ 1 Angaben
Möwe-Jarren Immobilien weist darauf hin, dass die aufgeführten Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen. Diese sind nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Die Daten werden ausschließlich weitergegeben.

§ 2 Weitergabe an Dritte
Sämtliche Informationen, Bildmaterial einschließlich der Objektnachweise zu den Objekten der Möwe-Jarren Immobilien sind ausdrücklich für den Empfänger bestimmt und sind von diesem vertraulich zu behandeln. Es ist ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche und schriftlicher Zustimmung von Möwe-Jarren Immobilien an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Empfänger gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Empfänger verpflichtet, der Möwe-Jarren Immobilien die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten, sofern diese nicht vom Vertragschließenden übernommen wird.

§ 3 Vorkenntnisse des Angebotsempfängers
Sollte dem Empfänger das angebotene Objekt bereits bekannt sein ,so ist er dazu verpflichtet, dies unverzüglich – spätestens innerhalb von 5 Tage – Möwe-Jarren Immobilien schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, ist er im Abschlussball zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

§ 4 Doppeltätigkeit
Möwe-Jarren Immobilien ist berechtigt sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu sein.

§ 5 Informationspflicht
Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von Möwe-Jarren Immobilien angebotene Objekt zustande, verpflichten sich sowohl Auftraggeber als auch Empfänger dazu, dies der Möwe-Jarren Immobilien unverzüglich inklusive die Vertragsbedingungen mitzuteilen. Der Auftraggeber erteilt Möwe-Jarren Immobilien Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten. Bei einem Wohnungsverkauf erteilt der Auftraggeber alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber der WEG-Verwaltung, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. 

§ 6 Provisionsanspruch
Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald basierend auf der Vermittlung bzw. des Nachweises von Möwe-Jarren Immobilien ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet wird. Der Provisionsanspruch bleibt auch bei einem Ersatzgeschäft bestehen. Dies ist z.B. gegeben, wenn infolge der Vermittlung oder aufgrund des Nachweises von Möwe-Jarren Immobilien ein zum Kauf angebotenes Objekt angemietet, gepachtet bzw. nur teilweise erworben wird oder umgekehrt. Ebenfalls hat der Provisionsanspruch bestand, sofern ein Vertrag mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners abgeschlossen wird oder ein Erwerb in der Zwangsversteigerung erfolgt. Die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften ist ebenfalls gegeben, auch wenn das provisionspflichtige Geschäft nicht mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig ist.

§ 7 Aufwendungsersatz
Der Kunde kann dazu verpflichtet werden, der Möwe-Jarren Immobilien nachzuweisende Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn der Maklervertrag vor Beendigung und ohne triftigen Grund vom Kunden aufgehoben wird.

§ 8 Nichtwahrnehmung von Terminen / Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich.

Bei Nichterscheinen oder einer kurzfristigen Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) behalten wir uns vor, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 € in Rechnung zu stellen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§ 9 Haftungsbegrenzung
Möwe-Jarren Immobilien haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. 

§ 10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Möwe-Jarren Immobilien beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. 

§ 11 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. 

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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